Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Konstruktion, Rekonstruktion und additive Fertigung von Bauteilen. Sie gelten für Aufträge über diese Website, per E-Mail und per Telefon — nicht für Bestellungen im Shop unter shop.karstedt-additive.de beziehungsweise karstedt-additive-shop.sumupstore.com, für den eigene Bedingungen gelten.

Stand: 15. August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Begriffe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Julius Karstedt, Karstedt Additive Engineering, Am Krohgarten 7, 63674 Altenstadt (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Besteller (nachfolgend „Kunde") über Konstruktions-, Rekonstruktions-, Digitalisierungs- und Fertigungsleistungen.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern; das ist dort jeweils ausdrücklich vermerkt.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.

(2) Der Kunde beschreibt seine Anforderung per Formular, E-Mail oder Telefon. Eine erste Einschätzung, ob und wie sich die Anforderung umsetzen lässt, ist kostenfrei und unverbindlich.

(3) Der Auftragnehmer erstellt daraufhin ein Angebot in Textform. Das Angebot ist 30 Tage ab Zugang gültig und nennt den Leistungsumfang, den Werkstoff, die zugesicherte Maßhaltigkeit, den Festpreis und die voraussichtliche Lieferzeit.

(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt und der Auftragnehmer den Auftrag in Textform bestätigt. Der Vertragstext wird beim Auftragnehmer gespeichert; der Kunde erhält Angebot und Auftragsbestätigung per E-Mail und kann sie dort abrufen.

§ 3 Leistungsumfang und vereinbarte Beschaffenheit

(1) Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Allgemeine Angaben auf dieser Website, in Prospekten oder in Beratungsgesprächen beschreiben die Leistung nur beispielhaft; maßgeblich sind die im Angebot genannten Werte. Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Vorschriften über die objektiven Anforderungen an die Sache einschließlich öffentlicher Äußerungen unberührt (§ 434 Absatz 3 BGB).

(2) Maßhaltigkeit. Additive Fertigung unterliegt verfahrensbedingten Toleranzen. Vereinbart ist die im Angebot genannte Maßhaltigkeit; ohne abweichende Angabe gilt ± 0,2 mm, im Feindruck ± 0,1 mm, jeweils bezogen auf das Nennmaß. Abweichungen innerhalb dieser Toleranz sind kein Mangel. Engere Toleranzen, ISO-Passungen nach Zeichnung und Oberflächengüten ab Ra 1,6 sind additiv nicht erreichbar und nicht geschuldet.

(3) Werkstoffeigenschaften. Angaben zu Temperatur-, Chemikalien- und Witterungsbeständigkeit sind Richtwerte des Werkstoffherstellers und gelten für den jeweils benannten Werkstoff. Additiv gefertigte Bauteile weisen zwischen den Schichten geringere Festigkeit auf als in der Schichtebene; diese Anisotropie ist verfahrenstypisch und kein Mangel.

(4) Farbe und Oberfläche. Geringfügige Abweichungen in Farbton, Glanzgrad und Oberflächenstruktur sind fertigungsbedingt und stellen keinen Mangel dar, soweit sie den Gebrauch nicht beeinträchtigen.

(5) Freigabemuster. Bei kritischen Passungen fertigt der Auftragnehmer auf Wunsch zunächst ein Probeteil. Bestätigt der Kunde dieses Muster in Textform, gilt dessen Geometrie als vereinbarte Beschaffenheit für die weitere Ausführung.

(6) Eignung für den Einsatzzweck. Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarte Beschaffenheit, nicht die Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck. Eine solche Eignung wird nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich und schriftlich zugesichert ist.

(7) Abweichende Vereinbarung gegenüber Verbrauchern. Weichen die vereinbarten Toleranzen oder Werkstoffeigenschaften von dem ab, was ein Verbraucher üblicherweise erwarten darf, weist der Auftragnehmer den Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens darauf hin und lässt sich die Abweichung im Angebot gesondert und ausdrücklich bestätigen (§ 476 Absatz 1 Satz 2 BGB). Ohne diese gesonderte Bestätigung gelten die gesetzlichen Anforderungen.

§ 4 Mitwirkung des Kunden, Kundenmuster und Schutzrechte

(1) Der Kunde stellt alle für die Ausführung erforderlichen Angaben, Maße, Fotos, Zeichnungen oder CAD-Daten rechtzeitig und vollständig bereit. Verzögerungen, die auf unvollständigen oder unrichtigen Angaben beruhen, verlängern die Lieferzeit angemessen.

(2) Nachfertigung nach Kundenmuster. Übersendet der Kunde ein vorhandenes Bauteil zur Rekonstruktion, erfolgt die Aufnahme im vorgefundenen Zustand. Abweichungen, die auf Verschleiß, Verformung, Korrosion oder früheren Reparaturen des Musters beruhen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers und begründen keinen Mangel.

(3) Schutzrechte Dritter. Der Kunde sichert zu, dass die Nachfertigung des von ihm übergebenen Musters oder der von ihm übergebenen Daten keine Rechte Dritter verletzt — insbesondere keine Patente, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster, Marken oder Urheberrechte. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, das Bestehen solcher Rechte zu prüfen.

(4) Der Kunde stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung solcher Rechte gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, und ersetzt die zur Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

(5) Bestehen für den Auftragnehmer erkennbare Anhaltspunkte für Schutzrechte Dritter, klärt er die Berechtigung zur Nachfertigung vorab mit dem Kunden. Ohne diese Klärung wird nicht gefertigt.

§ 5 Ausgeschlossene Anwendungen

(1) Der Auftragnehmer fertigt keine sicherheitsrelevanten Bauteile. Ausgeschlossen sind insbesondere:

  • tragende und lastaufnehmende Bauteile sowie Druckbehälter
  • Bauteile für Personenbeförderung, Luft- und Raumfahrt sowie Medizinprodukte mit Patientenkontakt
  • im Fahrzeugbereich alle Bauteile an Lenkung, Bremse, Sitz, Gurt und Überrollschutz sowie Bauteile, die im Fahrbetrieb bei Lösen Personen gefährden können
  • Bauteile mit direktem Lebensmittel- oder Produktkontakt
  • Bauteile für den Einsatz oberhalb der für den gewählten Werkstoff angegebenen Temperaturgrenze

(2) Der Kunde teilt dem Auftragnehmer vor Vertragsschluss mit, wenn das Bauteil in einem der vorgenannten Bereiche eingesetzt werden soll. Setzt der Kunde ein Bauteil abweichend von der vereinbarten Verwendung ein, so haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die gerade auf dieser abweichenden Verwendung beruhen. Die Haftung nach § 14 Absatz 1 bleibt in jedem Fall unberührt.

(3) Eine vollständige Übersicht der ausgeschlossenen Bereiche steht offen einsehbar unter Was wir nicht machen.

§ 6 Preise, Mindestauftragswert und Zahlung

(1) Es gilt der im Angebot genannte Festpreis. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; die Umsätze sind nach § 19 Absatz 1 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Ein Ausweis der Umsatzsteuer erfolgt daher nicht. Alle Preise sind Endpreise.

(2) Mindestauftragswert. Für Aufträge mit Konstruktions- oder Rekonstruktionsanteil beträgt der Mindestauftragswert 50,00 Euro. Für die reine Fertigung nach vom Kunden gelieferten, fertigen Druckdaten mit üblicher Nachbearbeitung besteht kein Mindestauftragswert.

(3) Änderungen und Nachträge. Im Festpreis enthalten ist eine Konstruktions- und Anpassungsschleife nach Rückmeldung des Kunden. Weitergehende Änderungswünsche, insbesondere nach Freigabe eines Musters oder nach Fertigungsbeginn, werden gesondert angeboten und erst nach Freigabe durch den Kunden ausgeführt.

(4) Zahlung. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt der Auftragnehmer 2 % Skonto auf den Rechnungsbetrag; Skonto wird nicht gewährt, solange ältere Rechnungen offen sind.

(5) Anzahlung. Ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 1.000,00 Euro ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswerts bei Auftragserteilung fällig. Mit der Ausführung wird nach Eingang der Anzahlung begonnen. Der Restbetrag ist nach Lieferung gemäß Absatz 4 fällig.

(6) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem unternehmerischen Kunden nur wegen solcher Gegenansprüche zu; Zurückbehaltungsrechte des Verbrauchers sowie Rechte aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.

§ 7 Lieferzeit, Versand und Gefahrübergang

(1) Lieferzeit. Die im Angebot genannte Lieferzeit ist unverbindlich und bezeichnet den voraussichtlichen Zeitraum bis zur Übergabe an den Versanddienstleister. Sie beträgt im Regelfall 1 bis 2 Werktage ab Auftragsbestätigung, bei Aufträgen mit Konstruktionsanteil ab Freigabe der Konstruktion durch den Kunden. Verbindliche Fristen gelten nur, soweit sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind; das gilt insbesondere für den Express-Service nach § 8.

(2) Versandkosten. Der Versand erfolgt als versichertes DHL-Paket zu einer Pauschale von 6,99 Euro innerhalb Deutschlands. Die Transportversicherung deckt einen Warenwert bis 500,00 Euro. Übersteigt der Warenwert diesen Betrag, wird eine erweiterte Transportversicherung verwendet und nach Aufwand berechnet; der Auftragnehmer weist die Mehrkosten vor Versand aus.

(3) Abholung. Eine Abholung am Sitz des Auftragnehmers ist nach vorheriger Absprache möglich und kostenfrei.

(4) Gefahrübergang gegenüber Unternehmern. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe an den Versanddienstleister auf den Kunden über.

(5) Gefahrübergang gegenüber Verbrauchern. Die Gefahr geht erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder eine von ihm bestimmte Person über (§ 475 Abs. 2 BGB).

(6) Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat — insbesondere durch höhere Gewalt, Ausfall von Versorgungsnetzen, Lieferengpässe bei Werkstoffen oder Krankheit des Inhabers —, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Der Auftragnehmer unterrichtet den Kunden unverzüglich und nennt einen neuen Termin.

§ 8 Express-Service

(1) Auf ausdrückliche Vereinbarung führt der Auftragnehmer Aufträge im Express-Service aus. Die Fristen lauten:

  • 48 Stunden ab Auftragsbestätigung einschließlich Konstruktion beziehungsweise Rekonstruktion
  • 24 Stunden bei fertigen, geprüften Druckdaten des Kunden, sofern diese bis 9:30 Uhr eines Werktags eingegangen sind

(2) Die Fristen laufen ausschließlich an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Auftragnehmers) und enden mit der Übergabe an den Versanddienstleister. Die Zustellzeit selbst liegt beim Versanddienstleister und ist nicht Bestandteil der Frist.

(3) Rechtsnatur der Frist. Die genannten Zeiten sind vereinbarte Leistungszeiten. Sie sind weder eine Garantie im Rechtssinne noch begründen sie ein Fixgeschäft. Eine verschuldensunabhängige Haftung wird dadurch nicht übernommen.

(4) Ob ein Bauteil für den Express-Service geeignet ist, teilt der Auftragnehmer unmittelbar nach der ersten Sichtung mit. Der Express-Service wird mit einem Aufschlag berechnet, der im Angebot gesondert ausgewiesen ist.

(5) Rechtsfolge bei Überschreitung. Wird die Frist aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen überschritten, entfällt der Express-Aufschlag ersatzlos. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 14.

(6) Ist mit einer Fristüberschreitung ein außergewöhnlich hoher Schaden verbunden — etwa Stillstandskosten einer Anlage —, hat der Kunde hierauf vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen. Unterbleibt der Hinweis, gilt ein solcher Schaden als nicht vorhersehbar.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Gegenüber Unternehmern behält sich der Auftragnehmer das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt dem Auftragnehmer bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab.

§ 10 Konstruktionsdaten und Nutzungsrechte

(1) Wird die Konstruktion oder Rekonstruktion als eigenständige Leistung beauftragt und in Rechnung gestellt, erhält der Kunde den entstandenen Datensatz auf Anforderung ohne zusätzliche Kosten im Format STEP, auf Wunsch zusätzlich als technische Zeichnung. Der Kunde erwirbt daran ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht.

(2) Der Auftragnehmer behält eine Archivkopie des Datensatzes, damit Nachbestellungen ohne erneute Konstruktionskosten möglich sind. Der Kunde kann der Archivierung jederzeit in Textform widersprechen; in diesem Fall entfällt die Möglichkeit der kostenfreien Nachbestellung.

(3) An Vorlagen, Zwischenständen und internen Fertigungsdaten — insbesondere Slicing-Daten, Stützstrukturen und Maschinenparametern — verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nicht.

(4) Vom Kunden übergebene Daten verwendet der Auftragnehmer ausschließlich zur Ausführung des Auftrags. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwendung für eigene Zwecke findet nicht statt.

§ 11 Rückgabe von Kundenmustern

(1) Vom Kunden eingesandte Originalteile werden gemeinsam mit dem gefertigten Bauteil zurückgesandt. Bei einer Rekonstruktion kann eine zerstörungsfreie Aufnahme nicht in jedem Fall zugesichert werden; ist eine Zerlegung oder Bearbeitung des Musters erforderlich, holt der Auftragnehmer vorher die Zustimmung des Kunden ein.

(2) Kommt ein Auftrag nicht zustande oder reagiert der Kunde nicht auf Rückfragen, bewahrt der Auftragnehmer eingesandte Muster mindestens vier Wochen ab der letzten Kontaktaufnahme auf und sendet sie auf Anforderung gegen Erstattung der Versandkosten zurück.

(3) Holt der Kunde das Muster nicht ab und fordert er es nicht zurück, fordert ihn der Auftragnehmer in Textform unter Setzung einer Frist von vier Wochen zur Abholung auf und weist dabei auf die Folgen des Fristablaufs hin. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist, frühestens jedoch drei Monate nach der letzten Kontaktaufnahme, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Muster auf Kosten des Kunden zurückzusenden oder es zu verwerten. Ein etwaiger Verwertungserlös wird nach Abzug der Kosten an den Kunden ausgekehrt.

§ 12 Stornierung durch den Kunden

(1) Storniert der Kunde einen erteilten Auftrag, ist der Auftragnehmer berechtigt, den bis zum Zugang der Stornierung tatsächlich entstandenen Aufwand abzurechnen. Dazu zählen insbesondere geleistete Konstruktionsarbeit, verbrauchtes Material und bereits angefallene Fertigungszeit.

(2) Der Auftragnehmer weist den Aufwand nachvollziehbar aus. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Aufwand nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

(3) Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf nach § 15 bleibt unberührt.

§ 13 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Maßgeblich für die Mangelfreiheit ist die nach § 3 vereinbarte Beschaffenheit.

(2) Untersuchungs- und Rügepflicht gegenüber Unternehmern. Der unternehmerische Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen, in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB).

(3) Vorrang der Nacherfüllung. Bei einem Mangel hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl. Dem Auftragnehmer sind mindestens zwei Nacherfüllungsversuche einzuräumen, bevor der Kunde Rücktritt oder Minderung geltend macht. Der Kunde gibt dem Auftragnehmer hierfür die erforderliche Zeit und Gelegenheit und stellt das beanstandete Bauteil auf Anforderung zur Verfügung.

(4) Verjährung. Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche in einem Jahr ab Ablieferung. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Frist von zwei Jahren. Die Verkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht in Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB und nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

(5) Aus- und Einbaukosten gegenüber Unternehmern. Ansprüche des unternehmerischen Kunden auf Ersatz von Aufwendungen für den Ausbau des mangelhaften und den Einbau des nachgebesserten Bauteils sind auf den Betrag des Auftragswerts begrenzt. Die Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(6) Kein Mangel liegt vor bei üblichem Verschleiß, bei Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Überlastung oder eigenmächtige Änderungen des Kunden sowie bei Einsatz außerhalb der vereinbarten Verwendung oder außerhalb der Werkstoffgrenzen.

§ 14 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung nach Absatz 2 der Höhe nach auf den Wert des jeweiligen Auftrags begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktions- und Nutzungsausfall sowie sonstige mittelbare Schäden ist in diesem Rahmen ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz geschlossen werden, grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Es gilt die nachfolgende Belehrung.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Bei einem Vertrag über die Lieferung von Waren beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben beziehungsweise hat. Bei einem Vertrag über eine reine Dienstleistung — etwa eine gesondert beauftragte Digitalisierung oder Konstruktion ohne Fertigung — beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Julius Karstedt, Karstedt Additive Engineering
Am Krohgarten 7, 63674 Altenstadt
E-Mail: info@karstedt-additive.de
Telefon: +49(0)152 02581090

mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Vorzeitiges Erlöschen und Ausschluss des Widerrufsrechts. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Da unsere Bauteile durchweg nach Ihren Angaben einzeln konstruiert und gefertigt werden, trifft dieser Ausschluss auf nahezu alle unsere Aufträge zu. Wir weisen Sie vor Vertragsschluss ausdrücklich darauf hin, wenn Ihr Auftrag hierunter fällt.

Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren (§ 356 Absatz 4 BGB).

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An Julius Karstedt, Karstedt Additive Engineering, Am Krohgarten 7, 63674 Altenstadt, info@karstedt-additive.de:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

— Bestellt am (*) / erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 16 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.

§ 17 Streitbeilegung

Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Individuell zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen Bedingungen (§ 305b BGB); für sie genügt der Nachweis in beliebiger Form.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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